Der Prüfungsmaßstab des § 10 Satz 1 AGG bei der Rechtfertigung der unmittelbaren Benachteiligung wegen des Alters

52,95 

Gewicht 0,303 kg
Autor

Trasch, Timo

Verlag

GRIN Verlag

Einband

KT

Sprache

GER

Produktform

Kartoniert

Lieferzeit

Erscheinungsdatum

20.05.2008

Beliebtheit

40

Artikelnummer: 8531746 Kategorie:

EAN / ISBN:

9783638943550

 

 

Doktorarbeit / Dissertation aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura – Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: ‚cum laude‘ (‚gut‘), Universität Mannheim, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist am 18.08.2006 in Kraft getreten und verbietet unter anderem die unmittelbare Benachteiligung wegen des Alters. In § 10 AGG findet sich eine Ausnahme von diesem umfassenden Benachteiligungsverbot. Nach § 10 Satz 1 AGG ist eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters zulässig, wenn sie durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. Fraglich ist, welche ‚legitimen Ziele‘ für eine Rechtfertigung herangezogen werden können und wie dieser unbestimmte Rechtsbegriff auszulegen ist. Ein Ansatzpunkt sind die europarechtlichen Vorgaben, denn das AGG basiert insbesondere auf der Richtlinie 2000/78/EG vom 27.11.2008 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf. In Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG findet sich das europäische Vorbild des § 10 Satz 1 AGG. Danach kann eine altersdiskriminierende Maßnahme dann gerechtfertigt sein, wenn mit ihr insbesondere rechtmäßige Ziele aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt oder beruflicher Bildung verfolgt werden. Art. 6 Abs. 1 RL 2000/78/EG spricht also nicht pauschal von einem legitimen Ziel, sondern gibt klar formulierte Bereiche vor, aus denen diese Ziele kommen müssen. Die Arbeit befasst sich daher mit der Frage, ob nur Ziele aus diesen drei Bereichen für die Rechtfertigung einer unmittelbaren Benachteiligung wegen des Alters herangezogen werden können oder ob nicht auch individuelle Arbeitgeberinteressen, wie zum Beispiel das Interesse an einer bestimmten Altersstruktur der Belegschaft, in Betracht kommen können. Schließlich werden die gewonnen Erkenntnisse auf drei Praxisfälle angewendet. Zum einen auf vertragliche Altersgrenzen, auf Auswahlrichtlinien nach § 1 Abs. 4 KSchG sowie auf betriebliche Verdienstsicherungen.

Bewertungen

Es gibt noch keine Bewertungen.

Schreibe die erste Bewertung für „Der Prüfungsmaßstab des § 10 Satz 1 AGG bei der Rechtfertigung der unmittelbaren Benachteiligung wegen des Alters“

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

ABHOLUNG

Sie können Ihre bestellten Produkte meist am nächsten Werktag ab 12 Uhr abholen. In unserer Autragsbestätigung finden Sie alle Details.

LIEFERUNG

Innerhalb des Stadtgebietes liefern wir Bestellungen einmal wöchentlich kostenlos aus, sofern ein Mindestauftragswert in Höhe von 20 Euro erreicht wird. Per Postversand berechnen wir Versandkosten. Die genaue Höhe dieder Kostet nennen wir auf der jeweiligen Produktseite.

ÄHNLICHE PRODUKTE