Geschichtlich und vor allem rechtshistorisch betrachtet, ist das Wort ‚Rechtsmißbrauch‘ seitens seiner -Benutzer – wie sie selbst auch – juristisch objektiv stark belastet worden. Diese Belastung unterliegt keiner Verjährung, bedauerlicherweise jedoch dem typischen Verlauf des deutschen Erinnerungsverlustes. Der größte jemals begangene Justizirrtum der Rechtsverwahrer, -Verwender und Verschwender in Bayern und zugleich Deutschland war der justizielle Bückling und Kratzfuß vor Adolf Hitler. DER ‚,FREISTAAT‘ BAYERN‘ IST MÖGLICHERWEISE NUR EIN BUNDESLAND UNTER VIELEN EINER ‚BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER ,FREIHEITLICH-DEMOKRATISCHEN GRUNDORDNUNG“ ZWISCHEN STRAFANZEIGE, ‚LEGALITÄTSPRINZIP‘, ERMESSENSENTSCHEIDUNG, ‚OPPORTUNITÄTSPRINZIP‘, ANKLAGE, SPERRBERUFUNG, ‚DENUNZIATIONS- UND RECHTSBEUGUNGSPRIVILEG‘ VERGEHT EIN ERSTAUNLICH KURZER PROZESS AUF ‚GRUNDLAGE ,GERICHTSBEKANNTER UND ,REVISIONSSICHERER‘ ,TATSACHEN“ DER EINWAND, DIE POLIZEI SEI ‚ÜBERLASTET‘ QUALITATIV ERFOLGREICH SIND DIE RECHTSVERWAHRER, -VERWENDER UND VERSCHWENDER OFFENBAR NICHT, ABER QUANTITATIV UMSO STÄRKER VERTRETEN DEN KOMPLEX IHRER LEGALITÄTSINDUSTRIEN AUFZUBLÄHEN DER JUSTIZIELLE BÜCKLING UND KRATZFUSS VOR ADOLF HITLER DAS ROUTINEMÄSSIGE AMTSDELIKT WIRD ERST UNTER DEM NAMEN LEGALPRINZIP VERSTÄNDLICH LEGALISIERT GESCHICHTLICH UND VOR ALLEM RECHTSHISTORISCH BETRACHTET, IST DAS WORT ‚RECHTSMISSBRAUCH‘ SEITENS SEINER -BENUTZER – WIE SIE SELBST AUCH – JURISTISCH OBJEKTIV STARK BELASTET WORDEN. DIESE BELASTUNG UNTERLIEGT KEINER VERJÄHRUNG, BEDAUERLICHERWEISE JEDOCH DEM TYPISCHEN VERLAUF DES DEUTSCHEN ERINNERUNGSVERLUSTES KEINE TATSÄCHLICHE AUFARBEITUNG DER DEUTSCHEN NS-VERGANGENHEIT BIS DATO
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