Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen des Kreditnehmers

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Aus der Reihe: e-fellows.net stipendiaten-wissen 836

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Autor

Anonymous

Verlag

GRIN Verlag

Einband

KT

Sprache

GER

Produktform

Kartoniert

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Erscheinungsdatum

13.11.2013

Beliebtheit

40

Artikelnummer: 5872923 Kategorie:

EAN / ISBN:

9783656529613

 

 

Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL – Bank, Börse, Versicherung, Note: 1,3, Berufsakademie für Bankwirtschaft, Hannover, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. Kommt ein Kreditnehmer seinen Verpflichtungen gegenüber einem Gläubiger aus beliebigen Gründen nicht mehr nach, stellt die Zivilprozessordnung in Verbindung mit dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung dem Gläubiger jedoch geeignete Maßnahmen zur Verfügung, das Eigentum des Schuldners zu verwerten und aus dem Erlös Befriedigung zu erlangen. Die Zwangsvollstreckung nach der ZPO unterliegt dem Grundsatz der Einzelvollstreckung: Einzelne Gläubiger vollstrecken in einzelne Vermögensgegenstände des Schuldners. Vollstrecken mehrere Gläubiger in denselben Gegenstand, so gilt das Präventions- oder Prioritätsprinzip nach § 804 Abs. 3 ZPO, das besagt, dass das durch eine frühere Pfändung begründete Pfandrecht demjenigen vorgeht, welches durch eine spätere Pfändung begründet wird. Die Verfahren sind rechtlich sehr genau geregelt, weshalb es für Gläubiger einiges zu beachten gilt. In Kapitel 2 werden das unbewegliche Vermögen definiert sowie die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen des Zwangsvollstreckungsverfahrens erläutert. Aufbauend auf dieser Grundlage werden in Kapitel 3 die Verfahrensabläufe und Besonderheiten der einzelnen Verfahren herausgearbeitet. Die Leitfrage Welche Auswirkungen hat das Zusammentreffen von Zwangsvollstreckungsverfahren und Insolvenzverfahren auf Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren? wird schließlich in Kapitel 4 beantwortet.

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