Die Schuld bildet den Grundpfeiler im deutschen Strafrecht. Das Schuldprinzip hat als tragendes Fundament Verfassungsrang als unveränderlicher Ausfluss der Menschenwürde. Unser Strafrecht ist Schuldstrafrecht. Und doch ist der Begriff der Schuld eher vage, als dass er eindeutig fassbar wäre. Was ist die Essenz, die zur strafrechtlichen Verantwortung führt? Seit jeher spürt die Strafrechtswissenschaft dieser Frage nach. ‚Schuld und Strafmaß‘ versucht in seinem ersten Teil Antworten zu geben. In einem zweiten Teil soll es gelingen eine theoretische Leitlinie für die Strafzumessung zu entwickeln, die sowohl klassische Straftatdogmatik und Rechtsfolgenlehren zu verbinden vermag. Das Modell einer differentiellen Strafzumessung verspricht in konsequenter Umsetzung des Gleichheitsgrundsatzes ein solches Leitprinzip anzubieten. Auf diese versteht sich dieser Beitrag als ein solcher zur Fortwicklung des Strafzumessungsrechts.
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