Als ‚Kraftbayrisch‘ 1912 erschien, machte das Buch Schlagzeilen. Es wurde – nicht zuletzt aufgrund negativer Gutachten des berühmt-berüchtigten Zensurbeirats bei der Polizeidirektion München – wegen ‚Verbreitung unzüchtiger Schriften‘ (§ 184 Reichsstrafgesetzbuch) verboten und beschlagnahmt. Der darauf folgende Prozeß um dieses Skandalbuch vor dem Königlichen Landgericht München I wurde erst durch das engagierte Eintreten von Michael Georg Conrad, Ludwig Ganghofer und Ludwig Thoma zu Gunsten Queris entschieden. Thoma schrieb damals: ‚Aus Prüderie – denn die Sittlichkeit hat mit diesem ganzen Aufpassertum nicht das mindeste zu tun – eine Sammlung alter und neuer Kraftworte, die immer wieder im Volke entstehen, unterdrücken, heißt wirkliche Volkskunde verbieten.‘ – ‚Kraftbayrisch‘ wurde schließlich freigegeben und die Kosten des Verfahrens der Staatskasse aufgebürdet.
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