Interessenskonflikte im Aufsichtsrat

17,95 

Definition und Lösungsmethoden nach dem Coporate Government-Kodex (CGK)

Gewicht 0,40 kg
Autor

Horstmeier, Gerrit

Verlag

GRIN Verlag

Einband

KT

Sprache

GER

Produktform

Kartoniert

Lieferzeit

Erscheinungsdatum

22.07.2014

Beliebtheit

40

Artikelnummer: 7003635 Kategorie:

EAN / ISBN:

9783656700975

 

 

Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL – Unternehmensführung, Management, Organisation, Hochschule Furtwangen, Standort Villingen-Schwenningen, Sprache: Deutsch, Abstract: In der aktuellen Diskussion um die Schmiergeldaffäre der Siemens AG ist in der Öffentlichkeit auch der Aufsichtsratsvorsitzende Heinrich v. Pierer in die Schusslinie geraten. Denn die Vorwürfe, dass 420 Mio Euro aus dem Siemens-Konzern in schwarze Kassen geleitet wurden, betrifft die Zeit, in der v. Pierer selbst Vorstandsvorsitzender der Siemens AG war (1992-2005). Die Einsetzung externer Aufklärer durch den Aufsichtsrat, also mit v. Pierer als handelnden Auftraggeber, lässt viele Beobachter Interessenskonflikte vermuten, ob hier nicht bei der Auftragsvergabe an diese externen Aufklärer tatsächlich die Besorgnis bestehen muss, dass sich hier eine verantwortliche Person im Ergebnis selbst kontrolliert. Daher wird mit Hinweis auf die ‚Corporate Governance‘ bzw. mit dem deutschen ‚Corporate Government-Kodex‘ empfohlen, v. Pierer möge das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden für die Zeit der Untersuchungen ruhen lassen bzw. gleich zurücktreten. Dem treten diejenigen entgegen, die wegen der unbestrittenen Verdienste v. Pierers in seiner Zeit als Vorstandsvorsitzenden einen Rücktritt für entbehrlich halten. Diese geschieht auch mit dem Hinweis auf die seinerzeit von v. Pierer selbst initiierte Anti-Korruptionsstrategie der Siemens AG. Unabhängig davon, wie sich v. Pierer im Laufe des Skandals entscheiden wird, ist hier eine der ersten wesentlichen Nagelproben für die Beurteilung von Interessenskonflikten nach den neuesten Entwicklungen des Aktienrechts zu begutachten. Wie ist diese Frage rechtlich zu beurteilen?

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