Inhaltskontrolle internationaler FIDIC-Bauverträge nach deutschem Recht

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Gewicht 0,197 kg
Autor

Wiesner, Michael

Verlag

GRIN Verlag

Einband

KT

Sprache

GER

Produktform

Kartoniert

Lieferzeit

Erscheinungsdatum

19.10.2015

Beliebtheit

40

Artikelnummer: 8735248 Kategorie:

EAN / ISBN:

9783668045477

 

 

Masterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura – Sonstiges, Note: 1,00, Hochschule Mainz (Hochschule Mainz), Sprache: Deutsch, Abstract: Weltweiter Güteraustausch ist für das Exportland Deutschland alltäglich, insbesondere für Produkte des Maschinenbaus. Während die damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen des Kaufrechts keine besonderen Probleme bereiten, ist dies bei grenzüberschreitenden Werkverträgen anders. Hier gibt es vergleichsweise bislang nur wenige Urteile und Literatur, obwohl gerade hier höchst schwierige Fragen aufgeworfen sind bei beträchtlichen Streitsummen. Die ihr vorzügliches Know-how exportierende Branche der Bauwirtschaft, insbesondere des Anlagenbaus, benötigt rechtliche Antworten, zumindest eine Risikoanalyse am Maßstab der Leitlinien des deutschen Rechts. Denn angesichts der weltweiten Konkurrenz werden die vertraglichen Risiken immer größer und die Gewinnspannen immer knapper. Die FIDIC bietet Musterverträge hierfür an, die weltweit Beachtung finden. Ob diese Musterverträge aber bei Maßgeblichkeit des deutschen Rechts einer deutschen Inhaltskontrolle unterliegen, wird verschiedentlich verneint. Wird dies nicht verneint, so hat es damit oft sein Bewenden. Es ist bislang kaum untersucht, ob die FIDIC-Musterverträge einer solchen Inhaltskontrolle standhalten. In der Praxis werden oft gütliche Einigungen oder (schieds)gerichtliche Vergleiche, erstrebt. Dies ist zu begrüßen, doch ist hierzu vorab eine Bewertung der Rechtslage erforderlich, um einen Vergleich als ausgewogen und fair einstufen zu können. Daher dient diese Ausarbeitung gleichsam einer Risikoanalyse der FIDIC-Vertragsmuster und soll aus Sicht des deutschen Rechts für problematische Klauseln sensibilisieren. Der Verfasser wünscht sich, sowohl (Schieds)gerichten als auch den Vertragsparteien, hierfür einen Beitrag zu leisten.

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