Matthias Christoph Schwenke untersucht die Ambivalenz des Phänomens ‚Individualisierung‘ insbesondere unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten und zeigt auf, welche rechtlichen Anforderungen bei der technischen Gestaltung berücksichtigt bzw. inwieweit – bedingt durch die technische Entwicklung – neue technikadäquate rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen.
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