Wenn es in Bayern um die Beurteilung von Einzelbauvorhaben oder die Aufstellung und Anwendung von Bebauungsplänen geht, werden die gesetzlichen Bestimmungen ‚Baugesetzbuch (BauGB)‘, ‚Baunutzungsverordnung (BauNVO)‘ und ‚Bayerische Bauordnung (BayBO)‘ in der Regel gemeinsam benötigt. Die Gesetze haben den Rechtsstand Juni 2021 unter Berücksichtigung des neu verabschiedeten Baulandmobilisierungsgesetzes.
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