Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura – Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: sehr gut, Universität Wien (Institut für Strafrecht und Kriminologie), Veranstaltung: Diplomandenseminar aus Strafrecht ‚Rechtsschutz durch den OGH‘, Sprache: Deutsch, Abstract: Kann sich ein Entschlagungsberechtigter in Abwesenheit der Verfahrensbeteiligten seiner Aussage entschlagen? Verwertung von früheren Aussagen entschlagungsberechtigter Personen? Die ‚3 Fragen‘ welche Umstände müssen für die Gültigkeit einer Entschlagungserklärung erfüllt sein, wann darf eine Verlesung von Aussagen entschlagungsberechtigter Personen erfolgen, und wie kann gegebenenfalls ein Verstoß gegen diese grundlegenden Elemente des Strafverfahrens korrigiert werden?, sowie die Urteilsnichtigkeit gem § 281 Abs 1 Z 5a StPO werden anhand der Besprechung des OGH-Urteils 13 Os 131/05x im Rahmen dieser Arbeit behandelt und beantwortet.
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