Im Jahre 1998 wurden die Strommärkte in Deutschland mit dem Ziel der Wettbewerbsförderung, zurückgehend auf europäische Vorgaben, liberalisiert. Insbesondere wurden die bis dahin bestehenden Gebietsmonopole regionaler Energieversorger durch eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes vollständig aufgehoben.

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