Im Rahmen dieser Arbeit beschäftigen wir uns mit allen bekannten Schnittpunkten der Arbeitskräfteüberlassung in Verbindung mit dem Betriebsübergangsrecht. Neben dem Übergang des Überlasserbetriebes und dem Übergang des Beschäftigerbetriebes stellen wir uns die Frage, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen die Überlassung von Arbeitskräften anstelle der ex-lege Übertragung von Arbeitsverhältnissen nach § 3 Abs 1 AVRAG möglich ist. Folglich wird auch die Anwendbarkeit des Art 4 der BetriebsübergangsRL iZm befristeten Leiharbeitsverträgen geklärt, wobei hier auf eine maßgebliche Entscheidung des EuGH in der Rs ‚Briot‘ eingegangen wird. Als letzten Kernpunkt ist das Vorliegen bzw Nicht-Vorliegen einer Auftrags- und/oder Funktionsnachfolge als Betriebsübergang im Dreipersonenverhältnis relevant, was wiederum für die Praxis (z.B. bei der Kalkulation von Angeboten) von großer Bedeutung ist und Schwierigkeiten mit sich bringt.
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