Das Urbane Gebiet nach §6a Baunutzungsverordnung unter Beachtung des städtebaulichen und immissionsschutzrechtlichen Trennungsgrundsatzes des §50 Bundes-Immissionsschutzgesetz

27,95 

Gewicht 0,84 kg
Autor

Norden, Kilian

Verlag

GRIN Verlag

Einband

KT

Sprache

GER

Produktform

Kartoniert

Lieferzeit

Erscheinungsdatum

27.05.2019

Beliebtheit

40

Artikelnummer: 7823934 Kategorie:

EAN / ISBN:

9783668963061

 

 

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura – Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1,3, Kommunale Hochschule für Verwaltung in Niedersachen, ehem. Kommunale Fachhochschule für Verwaltung in Niedersachsen, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch die im Mai 2017 in Kraft getretene BauGB-Novelle wurde eine neue Baugebietskategorie, nämlich das Urbane Gebiet gemäß §6a in die BauNVO eingefügt. Die Einführung eines gänzlich neuen Baugebiets in die 1962 erlassene BauNVO ist hierbei fast beispiellos und erfolgte bis dato erst einmal, als im Jahre 1977 Besondere Wohngebiete nach §4a BauNVO eingefügt wurden. Ziel der Erweiterung des etablierten Katalogs ist es, den Gemeinden für die städtebauliche Planung in verdichteten städtischen Gebieten eine neue flexible Möglichkeit einzuräumen, das Nebeneinander von Wohnen, Gewerbe, Verwaltung sowie von sozialen und kulturellen Einrichtungen planerisch zu gestalten. Hierdurch wollte der Gesetzgeber den vielfältigen und sich fortwährend wandelnden Herausforderungen des Zusammenlebens in der Stadt legislativ begegnen. Um das gesetzgeberische Ziel, nämlich die Vereinfachung des innerstädtischen Bauens und Planens für die Gemeinden zu erreichen, wurde das Urbane Gebiet nach §6a BauNVO mit spezifischen Nutzungs- (Absatz 2 und 3) und Gliederungsmöglichkeiten (Absatz 4) versehen. Ferner wurden dem Urbanen Gebiet im Rahmen seiner Einführung beachtenswert hohe Maßobergrenzen nach §17 Absatz 1 BauNVO zugeordnet und durch Nr. 6.1 c) der TA Lärm sowie §2 Absatz 2 Nr. 1a der 18. BImSchV flexibilisierende Anpassungen beim Lärmschutz vorgenommen. Im dieser Arbeit soll das Urbane Gebiet nach §6a BauNVO unter besonderer Beachtung des städtebaulichen und immissionsschutzrechtlichen Trennungsgrundsatzes des §50 BImSchG näher dargestellt werden. Hierbei soll vor allem auch untersucht werden, ob die Einführung Urbaner Gebiete nach §6a BauNVO möglicherweise eine Abweichung vom städtebaulichen Trennungsgrundsatz des §50 BImSchG darstellt und wenn ja, inwiefern der Trennungsgrundsatz Vorgaben für die interne Gliederung Urbaner Gebiete macht.

Bewertungen

Es gibt noch keine Bewertungen.

Schreibe die erste Bewertung für „Das Urbane Gebiet nach §6a Baunutzungsverordnung unter Beachtung des städtebaulichen und immissionsschutzrechtlichen Trennungsgrundsatzes des §50 Bundes-Immissionsschutzgesetz“

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

ABHOLUNG

Sie können Ihre bestellten Produkte meist am nächsten Werktag ab 12 Uhr abholen. In unserer Autragsbestätigung finden Sie alle Details.

LIEFERUNG

Innerhalb des Stadtgebietes liefern wir Bestellungen einmal wöchentlich kostenlos aus, sofern ein Mindestauftragswert in Höhe von 20 Euro erreicht wird. Per Postversand berechnen wir Versandkosten. Die genaue Höhe dieder Kostet nennen wir auf der jeweiligen Produktseite.

ÄHNLICHE PRODUKTE