Brandenburgisches Hochschulgesetz

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GWHL, StiftG-EUV, BbgHZG – Handkommentar, Nomos Kommentar

Gewicht 0,1293 kg
Verlag

Nomos Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG

Einband

GEB

Sprache

GER

Produktform

Gebunden/Hardback

Lieferzeit

Erscheinungsdatum

08.11.2017

Beliebtheit

40

Artikelnummer: 2411859 Kategorie:

EAN / ISBN:

9783848727452

 

 

Das Brandenburgische Hochschulgesetz steht mit seiner bewegten Geschichte beispielhaft für die Dynamik oder – je nach Betrachtungsweise – auch nur die Rastlosigkeit im deutschen Hochschulrecht. Mit dem neuen Gesetz zur Neuregelung des Hochschulrechts des Landes Brandenburg legt der Gesetzgeber binnen 24 Jahren die bereits 11. grundlegende Novellierung des Hochschulgesetzes vor. Hochgelobt und bereits in 3. Auflage vereint die Neuauflage erstmals alle wesentlichen Gesetze aus dem Bereich des Hochschulrechts des Landes Brandenburg in einem Werk. So ist nicht nur das neue, als Ablösungsgesetz konzipierte Brandenburgische Hochschulgesetz ausführlich kommentiert, sondern auch das für die Praxis- und Rechtsanwendung eminent relevante Hochschulzulassungsgesetz. Darüber hinaus enthält die Neuauflage das Gesetz über die Errichtung der ‚Stiftung Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)‘ und das in jüngerer Vergangenheit von BVerfG und LVerfG auf seine Verfassungsgemäßheit überprüfte Gesetz zur Weiterentwicklung der Hochschulregion Lausitz. Das Hauptaugenmerk der Kommentierungen liegt auf einem schnellen und lösungsorientierten Zugriff auf die praxisrelevanten Problemfelder. Dabei profitiert der Kommentar von den großen praktischen Erfahrungen der Autoren mit den einschlägigen Regelwerken. Weiterführende Rechtsprechungs- und Literaturhinweise ermöglichen eine vertiefte Auseinandersetzung mit der jeweiligen Vorschrift. Instruktive Vergleiche mit den aktuellen Hochschulgesetzen und weiteren einschlägigen Regelungen der übrigen Bundesländer setzen die Vorschriften in einen bundesweiten Kontext und machen das Werk dadurch über die Landesgrenzen hinaus zum Referenzwerk. Ein ‚Muss‘ für Vertreter der Hochschulen und Studierendenschaften, die zuständigen (Verwaltungs-)Gerichte, Anwälte und Justiziare sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wissenschaftsministerien.

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