‚Beleidigung‘ – Materialien zur Kritik eines justiziellen Phantomdelikts

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Gewicht 0,157 kg
Autor

Albrecht, Richard

Verlag

GRIN Verlag

Einband

KT

Sprache

GER

Produktform

Kartoniert

Lieferzeit

Erscheinungsdatum

14.01.2008

Beliebtheit

40

Artikelnummer: 8530668 Kategorie:

EAN / ISBN:

9783638889629

 

 

Essay aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura – Strafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Dieses Bändchen enthält drei meiner im GRIN-Verlag erschienen Netztexte (2007). Sie lassen sich leicht über diesen Link http://www.grin.com/de/search?searchstring=6760&search=id_autor&page=0 erschließen. Die hier unverändert gedruckten Beiträge werden durch drei ebenfalls bisher ungedruckte praxisbezogene kurze und engagierte Netztexte zum virtuellen oder Phantomdelikt ‚Beleidigung‘ (§ 185 StGB) ergänzt: http://de.geocities.com/earchiv21/beleidigungsfarce.htm, wobei mein ‚Schlußwort‘ (37-47), ohne daß ich beanspruche, ‚revolutionär‘ oder ein ‚Revolutionär‘ zu sein, künftig durchaus auch publizistisch gut ´aufgehoben´ sein könnte in jeder Neuauflage des (inzwischen lange vergriffenen) roten ‚Freisprüche‘-Sammelbands[ (hrgg. von H.M. Enzensberger, suhrkamp taschenbuch 111, ²1973, 483 p.) Niemand muß ‚Revolutionär‘ noch ‚revolutionär‘ sein/werden, um den gesamten Justizapparat im heutigen Deutschland für so höchst reformbedürftig wie nachhaltig – und systemimmanent gesehn – reformunfähig zu halten. Bleibt in concreto zu den Texten in diesem Bändchen noch dreierlei nachzutragen: (1.) können auch die hier dokumentierten und kritisch kommentierten ‚unscheinbaren Oberflächenerscheinungen‘, so Siegfried Kracauers kulturhistorischer Hinweis (1927), geeignet sein, den ‚Ort, den eine Epoche im Geschichtsprozeß einnimmt, schlagender zu bestimmen‘ als die diversen zeitgeistigen ‚Urteile der Epoche über sich selbst‘, (2.) ist das im ersten Text zum Phantomdelikt ‚Beleidigung‘ positiv hervorgehobene Bad Kreuznacher Landgerichtsurteil auf Betreiben von Generalstaatsanwaltschaft und Oberlandesgericht Koblenz inzwischen ‚kassiert‘ worden. Beide angeklagte ‚Volljuristen‘ wurden inzwischen nach OLG-Revision von derselben Richterperson (Vorsitzendem Landgerichter B.) bei unveränderter Sachlage ‚verknackt‘, (3.) ist – ein weiterer derzeit unauflösbarer Widerspruch – (nicht nur meine) Justizkritik heuer grad denen leider unzugänglich, die ihrer als ‚professionell‘ tätige Jurist(inn)en so dringlich bedürfen, weil in zwei Semestern hurtig reingezogene repetitorische Deduktionsmechaniken wohl als Voraussetzung zum Eintritt in den Staatsdienst ausreichen (mögen), gleichwohl jedes humanintellektuelle und sozialmoralische Verständnis von Gesetz, Recht und Gerechtigkeit vermissen lassen (müssen).

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