Geld stellt ein zentrales Instrument fü,r das Funktionieren des Rechts- und Wirtschaftsverkehrs dar. Nahezu sä,mtliche Vertragstypen weisen eine Geldleistungspflicht auf. Geld ist das universale und neutrale Tauschmittel, das den Austausch von Waren und Dienstleistungen unterschiedlichster Art in einer arbeitsteiligen Gesellschaft ermö,glicht. Im Hinblick auf diese auß,erordentlich hohe praktische wie rechtswissenschaftliche Bedeutung erscheint das fragmentarische BGB-Geldrecht der §,§, 244-248 BGB kodifikatorisch unscheinbar. Die vollstä,ndige Neubearbeitung des Geldrechts – fast zwei Jahrzehnte nach der letzten Bearbeitung – wendet sich daher nicht nur den einzelnen fremdwä,hrungs- und zinsrechtlichen Bestimmungen in den §,§, 244-248 BGB zu, vielmehr nimmt sie in den ausfü,hrlichen Vorbemerkungen Stellung sowohl zu ü,berzeitlichen Grund- als auch aktuellen Einzelfragen im Kontext von Geld und Wä,hrung sowie von Geldschuld und Geldwert.
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