Selten hat sich ein deutsches Bundesland bei der Bearbeitung eines Raubkunstfalls so schwergetan wie der Freistaat Bayern im Falle der ‚Madame Soler‘. Der Bankier und Kunstsammler Paul von Mendelssohn-Bartholdy hatte sich in den Anfängen des NS-Regimes von diesem Gemälde und anderen Picasso-Werken trennen müssen. Zum einen weigert der Freistaat sich, das Gemälde, das er für die ‚Bayerischen Staatsgemäldesammlungen‘ 1964 unter mysteriösen Umständen erworben hat, der Erbengemeinschaft Mendelssohn-Bartholdy zu restituieren. Zum anderen lehnt er auch, was mittlerweile der eigentliche Skandal ist, eine Prüfung des Falles durch die ‚Beratende Kommission‘ (Limbach-Kommission) ab, welche seit 2003 existiert und in Konfliktfällen vermitteln soll.
Bewertungen
Es gibt noch keine Bewertungen.