Personalvertretungsgesetz für das Land Brandenburg (Landespersonalvertretungsgesetz – PersVG) Stand: zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Septem- ber 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 21], S.4) Inhaltsübersicht: Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften Zweiter Abschnitt Wahl und Zusammensetzung des Personalrates Dritter Abschnitt Amtszeit des Personalrates Vierter Abschnitt Geschäftsführung des Personalrates Fünfter Abschnitt Rechtsstellung der Mitglieder des Personalrates Sechster Abschnitt Personalversammlung Siebenter Abschnitt Stufenvertretung und Gesamtpersonalrat Achter Abschnitt Grundsätze und Ziele der Zusammenarbeit Neunter Abschnitt Beteiligung der Personalvertretung Zehnter Abschnitt Jugend- und Auszubildendenvertretungen Elfter Abschnitt Sonderregelungen für einzelne Verwaltungszweige Zwölfter Abschnitt Einzelvorschriften Dreizehnter Abschnitt Übergangs- und Schlussvorschriften
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